1. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Stadtbad Okeraue.
2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Mit Lösen der Eintrittskarte, ist diese entwertet. Bei Vereins- bzw. Gemeinschaftsveranstaltungen ist neben dem einzelnen Besucher der Vereins- und Übungsleiter bzw. der Veranstalter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich. Bei Schwimmstunden von Schulklassen, Kindergärten u. Ä. unterliegt die begleitende Aufsichtsperson den gleichen Verpflichtungen.
3. Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Findet ein Gast Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Personal umgehend mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.
4. Die Bade- und Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind untersagt. Ferner ist das Fotografieren und Filmen verboten.
5. Das Rauchen ist aufgrund des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes innerhalb der Gebäude und der überbauten Teile des Stadtbades nicht gestattet, nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen im Außengelände und ab einem Alter von 18 Jahren ist dieses erlaubt. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. Wasserpfeifen sind auf dem gesamten Gelände verboten. Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher Konsum von Cannabis sind in allen Bereichen des Bades, einschließlich der Freiflächen, verboten.
6. Behälter aus Glas oder Porzellan (Flaschen, Trinkgefäße usw.) dürfen nicht auf das Gelände mitgebracht werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen und auf der Liegewiese erlaubt. In den Gastronomiebereichen dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
7. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungs- und Ventilationseinrichtungen sowie sonstige technische Anlagen haben ausschließlich durch das Personal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen der Bäderanlage, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigungen können zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
8. Das Auswaschen von Handtüchern oder sonstigen Kleidungsstücken sowie das Tönen oder Färben der Haare, Haare schneiden, Rasieren und Nagelpflege ist nicht erlaubt.
9. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus-, Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades bzw. der Sauna ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird kein Eintrittsgeld erstattet.
10. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal bzw. die Badbetriebsleitung gern entgegen.
11. Den genutzten Garderobenschrank hat der Gast selbst zu verschließen, den Schlüssel/Armband mit Transponder hat er während des Aufenthalts bei sich zu behalten.
12. Für den Verlust des Schlüssels/Armband mit Transponder wird ein Betrag fällig. Dieser entspricht dem Materialwiederbeschaffungswert zzgl. des Bearbeitungsaufwands: Armband mit Transponder Verlust für Garderobenschränke/Zahlungsmedium = 15,00 Euro. Im Weiteren sind die auf dem Armband mit Transponder gebuchten Geldbeträge, nach Feststellung im Kassensystem, zusätzlich zu bezahlen. Dem Badegast wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich geringer angefallen ist. Hierfür ist es notwendig, dass der Eintritts-, Kassenbeleg für den in Verlust geratenen Armband mit Transponder vorgelegt wird.
13. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.
14. Garderobenschränke bzw. Schließfächer müssen beim Verlassen des Bades geöffnet werden. Es ist keine Dauerbelegung gestattet. Verschlossene Garderobenschränke bzw. Schließfächer werden nach Betriebsende vom Personal oder automatisch in der Nacht geöffnet.
15. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen nicht in den textilfreien Bereich mitgenommen werden. Ausnahmen müssen mit dem Personal beantragt werden.
16. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Vorgefundene Handtücher, Badelaken oder andere Reservierungsmerkmale können vom Personal entfernt werden.