Stadtbad Okeraue Wolfenbüttel
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Haus- und Badeordnung

Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH

Die nachfolgende Haus- und Badeordnung gilt für die Schwimm- und Saunaanlagen des Stadtbades Okeraue in Wolfenbüttel:


1. Allgemeines

  1. Die Haus-, Bade-, Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Stadtbad Okeraue.
     
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Bei Vereins- Gemeinschaftsveranstaltungen ist neben dem einzelnen Besucher der Vereins- und Übungsleiter bzw. der Veranstalter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich. Bei Schwimmstunden von Schulklassen, Kindergärten u. Ä. hat die begleitende Aufsichtsperson die gleichen Verpflichtungen.
     
  3. Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Findet ein Gast Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Personal sofort mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.
     
  4. Die Bade- und Saunagäste haben alles zu unterlassen, was guten Sitten sowie Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind untersagt. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
     
  5. Das Rauchen ist aufgrund des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes innerhalb der Gebäude und der überbauten Teile des Stadtbades nicht gestattet, nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen im Außengelände und ab einem Alter von 18 Jahren ist dieses erlaubt. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. Wasserpfeifen sind auf dem gesamten Gelände verboten.
     
  6. Behälter aus Glas oder Porzellan (Flaschen, Trinkgefäße, usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- Bade- und Saunabereich nicht benutzt werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
     
  7. Die Betätigung von Fenstern-, Lüftungs- und Ventilatoreinrichtungen sowie sonstige technische Anlagen haben ausschließlich vom Personal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen der Bäderanlage, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigungen können zu weitreichenden Haftpflichtsansprüchen führen, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
     
  8. Das Auswaschen von Handtüchern oder sonstigen Kleidungsstücken sowie das Tönen oder Färben der Haare ist nicht erlaubt. Haare schneiden, Rasieren und Nagelpflege ist nicht erlaubt!
     
  9. Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Besucher die gegen die Haus- Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades bzw. der Sauna ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird kein Eintrittsgeld erstattet.
     
  10. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal bzw. die Geschäftsleitung gern entgegen.
     
  11. Den genutzten Garderobenschrank, hat der Gast selbst zu verschließen, den  Schlüssel/ Chip-Coin hat er während des Aufenthalts bei sich zu behalten.
     
  12. Für den Verlust des Schlüssels / Chip-Coin wird ein Betrag fällig. Dieser entspricht dem Materialwiederbeschaffungswert.

    bulletChip-Coin Verlust für Garderobenschränke/ Zahlungsmedium = 15 €     

    Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder   eine Wertminderung  überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die o.g. Beträge. Im Weiteren sind die auf dem Chipschlüssel gebuchten Geldbeträge, entsprechend der in Anspruch genommenen Leistungen, nach Feststellung im Kassensystem der in Verlust geratenen Chipschlüssel, zu bezahlen. Hierfür ist es notwendig, dass der Eintritts- Kassenbeleg für den Verlust geratenen Chipschlüssel vorgelegt wird. Dem Badegast wird auch hier ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich geringer ist.
     

  13. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen (bzw. nach der gültigen Fundsachenordnung der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH) verfahren.
     
  14. Garderobenschränke bzw. Wertfächer müssen beim Verlassen des Bades geöffnet werden. Es ist keine Dauerbelegung gestattet. Verschlossene Garderobenschränke bzw. Wertfächer werden nach Betriebsende vom Personal geöffnet.
     
  15. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe, Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen. Geräte, mit denen fotografiert und/ oder gefilmt werden kann, dürfen nicht in den textilfreien Bereich mitgenommen werden.
     
  16. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Vorgefundene Handtücher, Badelaken oder andere Reservierungsmerkmale können vom Personal entfernt werden.

2. Öffnungszeiten & Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten werden öffentlich durch Aushang bekannt gemacht.
     
  2. Die Geschäftsleitung kann die Benutzung der Bäder oder Teilbereiche einschränken. Bei Überfüllung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, das Bad oder Teilbereiche vorübergehend zu schließen. Über eine anderweitige vorübergehende Schließung oder Teilbereiche sowie kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten, z. B. für geschlossene Veranstaltungen oder Renovierungsarbeiten entscheidet die Geschäftsführung der Stadtbetriebe GmbH. Ersatzansprüche sind ausgenommen.
     
  3. Im Sinne der Sicherheit findet eine Videoüberwachung statt. Sie dient der Diebstahl- und Unfallprävention, um Vandalismus vorzubeugen und um entsprechende Sicherheit zu gewährleisten.
     
  4. Die Benutzung der Einrichtungen der Bäder und Saunen hat unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte spätestens 20 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu enden, das Bad ist mit Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen.
    Sechzig Minuten vor Schließung des Bades und neunzig Minuten vor Schließung der Sauna werden die Zugangskreuze gesperrt und es ist kein Einlass mehr möglich.
     
  5. Vom Zutritt ausgeschlossen oder des Bades und der Sauna verwiesen werden können insbesondere:

    bulletPersonen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit, Ordnung oder Betriebsfrieden stören;

    bulletPersonen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder solche mitführen;

    bulletPersonen mit Tieren;

    bulletPersonen mit extrem verschmutzter Kleidung;

    bulletPersonen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit in Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Wunden bzw. Hautausschlägen leiden;

    bulletPersonen, die trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen.

  6. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen, oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter 7 Jahren. Kindern ab 7 Jahre die nicht in Besitz eines Freischwimmers sind, Blinden, Geistes- und Anfallskranken, ist die Benutzung der Einrichtungen nur zusammen mit einer verantwortlichen bzw. beauftragten erwachsenen Begleitperson gestattet.
    Personen mit Auftriebsmitteln dürfen nur in die dafür vorgesehen Becken.
    Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein.
     
  7. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Personen, die dem Bad bzw. der Sauna verwiesen wurden, oder denen das Benutzungsrecht entzogen wurde, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Eintrittsgelder.
     
  8. Gäste ohne gültigen Eintrittsnachwies oder mit Nachweis falscher Zutrittskategorie(z.B. Kinder –oder Jugendkategorie) werden des Bades verwiesen. Für die unberechtigte Zutrittsverschaffung und den Nachweis wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro erhoben.
     
  9.  Eintrittskarten deren gebuchten Tarif überschritten wurden zahlen die DIfferenz zum nächsthöheren Tarif.
     
  10. Die Geldwertkarten bleiben Eigentum der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH. Beim Kauf oder der Erstellung einer Ersatzkarte für eine verlorene Geldwerkarte wird eine Pfandgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben, die bei Rückgabe erstattet wird.

3. Haftung

Die Schwimmbad- und Saunagäste benutzen das Bad und die Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen haften für Sach-und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
 

  1. Für Höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
     
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen (z.B. Bekleidung, Wertsachen, Bargeld usw.) haften der Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Es wird empfohlen, soweit vorhanden Garderoben, Garderobenschränke und Wertfächer zu benutzen.
     
  3. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Sach- oder Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

4. Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Hallen- und Freibades

  1. Die Benutzung der Wasserbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen. Die Verwendung von Duschgel und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
     
  2. Bewegungsspiele und Sport sind nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen zugelassen. Das Benutzen der im Freibad angelegten Freizeitspielgeräte und Spielfelder geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für das Verhalten ihrer Kinder.
     
  3. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

    bulletder Sprungbereich frei ist,

    bulletnur eine Person das Sprungbrett betritt.

    Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.

  4. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sowie das Tauchen innerhalb des Sprungbereiches bei Freigabe der Türme sind untersagt.
     
  5. Die Gäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten.
     
  6. Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Babys und Kleinkinder haben Aquawindeln zu tragen.
     
  7. Kinder die sich ohne Begleitung einer verantwortlichen bzw. beauftragten erwachsenen Begleitperson im Bad aufhalten, haben das Bad zu folgenden Zeiten zu verlassen:
    Kinder unter 12 Jahren ab 18:00 Uhr
    Kinder unter 14 Jahren ab 20:00 Uhr

5. Besondere Bestimmungen für die Benutzung der Sauna

  1. Der Zutritt zur Sauna wird ab einem Mindestalter von 16 Jahren gewährt.
     
  2. Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Saunaraumes wieder abzutrocknen.
     
  3. Der gesamte Saunabereich ist textilfreie Zone.
     
  4. Bei Benutzung der Saunaräume hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen von ca. 40°C am Fußboden und bis 100°C an der Decke, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunaräume. Die Fensterflächen sollen nicht berührt werden.
     
  5. Nach dem Aufenthalt in den Saunakabinen ist vor der Benutzung des Kaltwasserbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
     
  6. Saunakabinen die mit Holzbänken ausgestattet sind, dürfen nur mit einem ausreichend großen Badetuch benutzt werden. Die Holzteile dürfen nicht mit Schweiß verunreinigt werden.
     
  7. In den Ruheräumen haben sich die Gäste rücksichtsvoll und ruhig zu verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
     
  8. Badesandalen sollten aus hygienischen Gründen beim Saunabaden getragen werden, jedoch nicht in den Saunakabinen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunaräume genommen werden.
     
  9. Aufgüsse auf den Ofen werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechender Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten.
     
  10. Schaben, Kratzen, Bürsten und anderes „Hantieren“ (z. B. Nagelpflege, Rasieren oder Färben von Haaren) im Saunabereich ist nicht gestattet.
     
  11. Die Benutzung der Fußwärmebecken, dient nur zur Fußerwärmung und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung der Fußbecken zur Fußreinigung ist untersagt.
     
  12. Verhalten im Saunagarten;

    bulletes ist verboten, die Einrichtungen des Saunagartens zu missbrauchen, ihn zu beschmutzen.

    bulletRauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

    bulletes ist zu beachten, dass Teilbereiche des Saunagartens von außen einsehbar sind.

    bulletEin Betreten oder Schwimmen in der Oker ist nicht erlaubt.

  13. Das Mitbringen von eigenen Speisen in die Sauna ist verboten.
     
  14. Die Gastronomie darf nur bekleidet, z. B. mit einem Bademantel oder einem trockenem, den Körper umhüllenden Badetuch, besucht werden.
     
  15. In der Saunagastronomie gereichte Speisen und Getränke dürfen auch nur im Gastronomiebereich eingenommen werden. Das Verbringen in andere Saunabereiche ist nicht erlaubt.

6. Ausnahmen

  1. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Hierauf wird rechtzeitig gesondert hingewiesen.