Stadtbad Okeraue Wolfenbüttel
Startseite   Home

Saunaregeln

  1. Der Zutritt zur Sauna wird ab einem Mindestalter von 16 Jahren gewährt.
     
  2. Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Saunaraumes wieder abzutrocknen.
     
  3. Der gesamte Saunabereich ist textilfreie Zone.
     
  4. Bei Benutzung der Saunaräume hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen von ca. 40 °C am Fußboden und bis 100 °C an der Decke, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunaräume. Die Fensterflächen sollen nicht berührt werden.
     
  5. Nach dem Aufenthalt in den Saunakabinen ist vor der Benutzung des Kaltwasserbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
     
  6. Saunakabinen die mit Holzbänken ausgestattet sind, dürfen nur mit einem ausreichend großen Badetuch benutzt werden. Die Holzteile dürfen nicht mit Schweiß verunreinigt werden.
     
  7. In den Ruheräumen haben sich die Gäste rücksichtsvoll und ruhig zu verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
     
  8. Badesandalen sollten aus hygienischen Gründen beim Saunabaden getragen werden, jedoch nicht in den Saunakabinen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunaräume genommen werden.
     
  9. Aufgüsse auf den Ofen werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechender Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten.
     
  10. Schaben, Kratzen, Bürsten und anderes „Hantieren“ (z. B. Nagelpflege, Rasieren oder Färben von Haaren) im Saunabereich ist nicht gestattet.
     
  11. Die Benutzung der Fußwärmebecken, dient nur zur Fußerwärmung und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung der Fußbecken zur Fußreinigung ist untersagt.
     
  12. Verhalten im Saunagarten;
    bulletEs ist verboten, die Einrichtungen des Saunagartens zu missbrauchen, ihn zu beschmutzen.
    bulletRauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
    bulletEs ist zu beachten, dass Teilbereiche des Saunagartens von außen einsehbar sind.
    bulletEin Betreten oder Schwimmen in der Oker ist nicht erlaubt.
     
  13. Das Mitbringen von eigenen Speisen in die Sauna ist verboten.
     
  14. Die Gastronomie darf nur bekleidet, z. B. mit einem Bademantel oder einem trockenem, den Körper umhüllenden Badetuch, besucht werden.
     
  15. In der Saunagastronomie gereichte Speisen und Getränke dürfen auch nur im Gastronomiebereich eingenommen werden. Das Verbringen in andere Saunabereiche ist nicht erlaubt.