Stadtbad Okeraue Wolfenbüttel
  Home

Benutzerordnung Kanuverleih

  1. Geltungsbereich, Verwender
    Diese Benutzerordnung gilt für sämtliche Verträge über die Vermietung von Booten und Zubehör (im Folgenden als Mietsache bezeichnet), die zwischen dem Kanuverleih am Stadtbad Okeraue (im Folgenden als Vermieter bezeichnet) und dem Mieter zustande kommen. Sie gelten bei Gruppen für alle Mitglieder der Gruppe. Der Gruppenanmelder handelt als Vertreter der übrigen Gruppenmitglieder. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
     
  2. Vertragsschluss, keine Reservierung
    Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Anmietung der Mietsache des Vermieters zustande. Mit der Anmietung erkennt der Mieter diese Benutzerordnung an. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erfolgt die Anmietung für einen Verein oder eine juristische Person, muss der Handelnde ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mündliche, fernmündliche, schriftliche oder auf elektronischem Wege erfolgende Anfragen begründen keinerlei Anspruch auf Anmietung. Eine Reservierung erfolgt nicht.
     
  3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen, Mietdauer
    Es gelten die Preise der bei Anmietung gültigen Preisliste. Diese liegt an der Kasse aus. Der Mietpreis ist vor Mietbeginn in bar zu entrichten. Die Mindestmietzeit beträgt 2 Stunden. Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit hat eine Nachzahlung für jede volle Stunde zu erfolgen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache erfolgt keinerlei Rückerstattung des Mietpreises. Der Kanuverleih wird bei geeigneter Witterung von 10:00 - 18:00 Uhr angeboten, folglich hat die Rückgabe der Mietsache bis spätestens 18:00 Uhr zu erfolgen. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 20,00 Euro zu verlangen. Die Kaution ist bei Übergabe der Mietsache in bar zu entrichten. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache.

     
  4. Benutzungs- und Verhaltensregeln
    Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Das Tragen von Schwimmwesten ist für alle Bootsinsassen Pflicht. Minderjährige dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht einer erwachsenen Person mit einem Boot auf der Oker fahren. Gegenseitige Rücksichtnahme aller Boote auf den Gewässern ist oberstes Gebot. Die folgenden Regeln für das Befahren der Fließgewässer sind zu beachten; Anweisungen des Vermieters bzw. seines Personales ist in jedem Fall Folge zu leisten.

     
    • Die Oker ist Landschaftsschutzgebiet – Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt sind zu vermeiden. Abfall/Müll ist durch den Mieter selbst ordnungsgemäß an Land zu entsorgen.
    • Die Tier- und Pflanzenwelt ist sorgsamst zu schützen und zu schonen. Das Angeln oder Keschern vom Boot aus ist unzulässig.
    • Die Mietsache wird in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand übergeben. Hiervon hat sich auch der Mieter vor Benutzung zu überzeugen. Sie ist vom Mieter pfleglich zu behandeln und in ebensolchem Zustand zurückzugeben.
    • Bei Rückgabe einer übermäßig verschmutzten Mietsache wird eine Reinigungspauschale von 20,00 Euro je Mietsache erhoben, wenn nicht vom Mieter die ordnungsgemäße Reinigung übernommen wird.
    • Die Stege und Uferbereiche sind nur nach Aufforderung zu betreten.
    • Zu den in Wolfenbüttel vorhandenen unterströmten Wehren ist ein ausreichender Abstand von mindestens 10 m zu halten.
    • Die zulässige Personenzahl und Höchstzuladung sind zwingend zu beachten. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer zu beaufsichtigenden Personen verantwortlich.
    • Sämtliche Personen, die die Mietboote nutzen, müssen bei vollster Gesundheit sein.
    • Die Benutzung der Mietsache in alkoholisiertem oder sonstigem fahruntüchtigen Zustand ist nicht gestattet.

     
  5. Haftung, Haftungsbeschränkung des Vermieters
    Der Vermieter verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen. Die Haftung für den Vermieter richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer der Mietzeit. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die beim Ein- und Aussteigen in und aus den Booten entstehen. Der Vermieter haftet nicht für die Verschmutzung von Kleidung, wenn sie nicht von ihm verschuldet ist. Bei Bootsfahrten mit Minderjährigen liegt die Haftung und Aufsichtspflicht bei den begleitenden Aufsichtspersonen.

    Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparatur in vollem Umfang. Gleiches gilt bei der Schädigung von Dritten. Eventuelle Beschädigungen oder Mängel der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige oder der Verzögerung entstehenden Schäden. Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsache dem Vermieter ein Leistungsausfall gegenüber einem anderen Mieter, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall.

    Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des Mietpreises begrenzt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.