Stadtbad Okeraue Wolfenbüttel
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Benutzerordnung Wohnmobilpark

  1. Öffnungszeit und Aufenthaltsdauer
    Beim Wohnmobilpark Okeraue handelt es sich um einen reinen Wohnmobilstellplatz. Camping ist untersagt. Hierzu zählen auch Vorzelte, kleine Kuppelzelte, Fußböden, Teppiche etc. Der Platz ist ganzjährig geöffnet. Etwaige Änderungen bzw. Einschränkungen unserer Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder Aushängen. Die Zufahrt erfolgt über eine Schrankenanlage. Der Platz kann bis 20:00 Uhr angefahren werden. Ein gemieteter Platz ist am Abfahrtstag bis 13:00 Uhr zu räumen. An der Rezeption des Schwimmbades erhalten Sie einen Schlüssel, der die Öffnung der WoMo-Schranke, den Zugang zu den Sanitäranlagen, zu der WC-Kassettenentleerung und zum Stromkasten ermöglicht.
     
  2. Überschwemmungsgebiet und Hinterlegung Handynummer
    Der Wohnmobilpark Okeraue befindet sich am Rand der Oker, einem Gewässer, das Hochwasser führen kann. Die Benutzung des Platzes geschieht daher auf eigene Gefahr. Die Hochwassersituationen stellen sich nicht überraschend ein, dennoch ist eine Erreichbarkeit während Ihres Aufenthaltes unbedingt sicherzustellen. Hierzu ist an der Rezeption eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der Sie während Ihres Aufenthaltes erreichbar sein müssen.
     
  3. Zufahrt ist Feuerwehrzufahrt
    Die Zufahrtsstraße ist bis zum hinteren Wendekreis als Feuerwehrzufahrt definiert. Sie ist unbedingt jederzeit freizuhalten. Verlassen Sie diese Umfahrung unmittelbar nachdem Sie Ihrem Platz gewählt haben. Parken Sie nicht.
     
  4. Benutzung Sanitäranlagen
    Im Zufahrtsbereich finden Sie unsere Sanitäranlagen. Die Anlagen sind pfleglich zu behandeln, die Duschbereiche sind Barfußbereiche und nach Nutzung abzuspülen und mit bereitstehendem Gummiwischer zu reinigen. Für die Waschräume gilt gleiches.
     
  5. Versorgung Strom
    An jedem Stellplatz finden Sie eine eigene Versorgungssäule mit Stromanschluss. Die maximal zulässige Stromstärke beträgt 10A/h. Die Anschlüsse sind freigeschaltet. Eine Stromentnahme für Klimageräte oder Elektroheizer ist unzulässig. Ladevorgänge für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge sind untersagt. Ein Betreiben von Generatoren ist untersagt.
     
  6. Versorgung Frischwasser
    Im Zufahrtsbereich finden Sie eine Zapfstelle für Frischwasser zur Befüllung von Frischwassertanks. Hierfür bitte nur eigene und hygienisch einwandfreie Schläuche benutzen. Die Fläche ist unmittelbar nach Betankung wieder zu räumen. In der Wintersaison steht ihnen hier aus Frostschutzgründen kein Wasser zur Verfügung.
     
  7. Entsorgung Grauwassertank
    Im Zufahrtsbereich finden Sie eine Grauwasser-Ablassstelle für Nicht-WC Abwasser. Die Anlage ist mit einer Spüleinrichtung versehen, die nach Ablassen Ihres Tanks betätigt werden muss. Sollte die automatische Spüleinrichtung nicht ausreichend die Inhaltsstoffe fortspülen, ist ein eigener Spülschlauch (Achtung, kein Trinkwasser!) zu verwenden. Die Fläche ist unmittelbar nach Entleerungsvorgang zu räumen. In der Wintersaison steht ihnen hier aus Frostschutzgründen kein Wasser zur Verfügung.
     
  8. Entsorgung WC-Chemie-Kassetten
    Im Zufahrtsbereich finden Sie eine Kassetten-Entleerungsstation für WC Abwasser. Die Anlage ist in einem Raum untergebracht und mit einer Spüleinrichtung versehen, die nach Ablassen Ihres Tanks betätigt werden muss. Der vorhandene Spülschlauch (Achtung, kein Trinkwasser!) kann zur Spülung der Kassetten genutzt werden. Die Ausguss-Fläche ist unmittelbar nach Entleerungsvorgang zu spülen und zu reinigen. In der Wintersaison steht ihnen hier aus Frostschutzgründen kein fließend Wasser zur Verfügung, verwenden Sie hier bitte die bereitgestellte Gießkanne.
     
  9. Ver- und Entsorgung in den Wintermonaten
    Die Frischwasserversorgung erfolgt während der Wintermonate über die Anschlüsse in den Sanitärräumen. Für die Entsorgung steht kein Frischwasser zur Verfügung, hierfür steht Ihnen eine Giesskanne in der Kassetten-Entleerungsstation zur Verfügung.
     
  10. Restmüll und Wertstoffe
    Es darf nur Abfall entsorgt werden, der während des Aufenthalts auf unserem Stellplatz angefallen ist. Der Abfall ist in Restmüll und Wertstoffe zu trennen. Geeignete Behältnisse stehen neben den sanitären Anlagen. Sperrmüll darf nicht abgestellt werden.
     
  11. Verhaltensregeln
    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Wohnmobilisten, indem Sie Lärmbelästigungen wie Türen schlagen und laute Musik vermeiden. Nach 22:00 Uhr bitte nur noch Zimmerlautstärke. Der Platz ist sauber zu halten, bitte hinterlassen Sie Ihre Parzelle, wie Sie sie auch vorfinden möchten. Der Grillplatz steht Ihnen zur Verfügung – halten Sie auch diesen sauber. Die Grillstelle ist ausschließlich mit Grills oder Einweg-Grills zu benutzen, der Kies dient nur als Standfläche. Kein offenes Grillfeuer oder Feuer.
     
  12. Natur- und Landschaftsschutz
    Die Oker ist Landschaftsschutzgebiet - Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt sind zu vermeiden. Die Tier- und Pflanzenwelt ist sorgsamst zu schützen und zu schonen. Das Angeln oder Keschern vom Ufer aus ist unzulässig.
     
  13. Hunde
    Hunde, auch von Ihren Gästen, sind bedingt erlaubt. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass Sie die Hinterlassenschaften Ihres Tieres ordnungsgemäß entfernen. Ein Beutelspender befindet sich im Zufahrtsbereich.
     
  14. Gebühren
    Die Preise für die einzelnen Plätze entnehmen sie bitte der aushängenden Preisliste.
     
  15. Verstöße
    Bei Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung ist der Betreiber berechtigt, das Hausrecht auszuüben.
     
  16. Sonstiges
    Auf dem Platz gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
     

Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Bei besonderen Vorkommnissen ist unverzüglich der Betreiber zu informieren (Tel.: 05331 408-690).